RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 lita;

Rechtssatz

Können die dargebotenen Musikstücke nicht als Kunstwerke angesehen werden, könnte die Darbietung selbst nur dann künstlerisch sein, wenn sie nicht nur handwerklich einwandfrei ist, sondern besondere Umstände für ihren künstlerischen Charakter sprechen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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