RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0098

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1999
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs3;

Rechtssatz

Die Bildung einer Rückstellung für Abschlusskosten in der aufgrund der - durch den Tod des Betriebsinhabers erfolgten - Betriebsaufgabe notwendigen Übergangsbilanz ist kein "Vorziehen der Rückstellungsbildung in den Zeitraum der Gewinnermittlung gem § 4 Abs 3 EStG 1972", sondern stellt - im Hinblick auf das diesbezügliche Wahlrecht des Abgabepflichtigen (Hinweis Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer III A, § 4 Abs 1 Tz 34) - eine zulässige Konsequenz der Umstellung auf die neue Art der Gewinnermittlung dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140098.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten