RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0218

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §177;

Rechtssatz

Gutachten sind Beweismittel, die der Behörde zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes dienen. Die Sachverhaltsfeststellung ist ausschließlich Sache der Behörde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X05

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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