RS Vwgh 1999/1/26 98/02/0048

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/02/0288 E 26. Jänner 1999

Rechtssatz

Gemäß § 41 Abs 1 VwGG hat der VwGH von Amts wegen zu prüfen, ob der angefochtene Bescheid von der nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Behörde erlassen worden ist, wobei es keiner Anhörung der Parteien bedarf (Hinweis E 13. 2. 1992, 91/06/0188).

Schlagworte

Anfrage gemäß VwGG §41 Abs1 und Parteiengehör durch den VwGH Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998020048.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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