Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
B-VG Art140;Rechtssatz
Die unterschiedliche Behandlung von gleich gelagerten Sachverhalten während verschiedener zeitlicher Geltungsbereiche von Vorschriften alleine können keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes wecken.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140059.X02Im RIS seit
11.07.2001