RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0059

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art140;
B-VG Art7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Die unterschiedliche Behandlung von gleich gelagerten Sachverhalten während verschiedener zeitlicher Geltungsbereiche von Vorschriften alleine können keine Bedenken unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes wecken.

Schlagworte

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140059.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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