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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z1 lita;Rechtssatz
Musikdarbietungen können als künstlerische Tätigkeit anzusehen sein. Wenn allerdings die dargebotenen Musikstücke nicht als Kunstwerke qualifiziert werden können, spricht der Anschein für das Fehlen des künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall müssten besondere Umstände für den künstlerischen Charakter des Vortrages sprechen (Hinweis E 12.12.1995, 94/14/0060; E 26.5.1998, 97/14/0038).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X01Im RIS seit
21.02.2002