RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0218

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z1 lita;

Rechtssatz

Musikdarbietungen können als künstlerische Tätigkeit anzusehen sein. Wenn allerdings die dargebotenen Musikstücke nicht als Kunstwerke qualifiziert werden können, spricht der Anschein für das Fehlen des künstlerischen Charakters der Darbietung. In einem solchen Fall müssten besondere Umstände für den künstlerischen Charakter des Vortrages sprechen (Hinweis E 12.12.1995, 94/14/0060; E 26.5.1998, 97/14/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140218.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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