RS Vfgh 1998/10/8 B1284/98, B1362/98

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Veröffentlicht am 08.10.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

B-VG Art144 Abs1 / Instanzenzugserschöpfung
ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
VStG §121

Leitsatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines Strafgefangenen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid eines Landesgerichtspräsidenten als offenbar aussichtslos mangels Instanzenzugserschöpfung

Rechtssatz

Abweisung des Verfahrenshilfeantrags eines Strafgefangenen zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid eines Landesgerichtspräsidenten als offenbar aussichtslos mangels Instanzenzugserschöpfung.

Richtete sich eine Beschwerde - wie hier - gegen eine (wenn auch generelle) Anordnung des Leiters einer Justizanstalt, so steht auch gegen einen die Beschwerde zurückweisenden Bescheid der Vollzugsoberbehörde gem. §121 Abs2 StVG die Beschwerde an den Bundesminister für Justiz zu.

Schlagworte

VfGH / Instanzenzugserschöpfung, VfGH / Verfahrenshilfe Strafvollzug, Beschwerderecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B1284.1998

Dokumentnummer

JFR_10018992_98B01284_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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