RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0095

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §115;
EStG 1988 §4 Abs4;
VwRallg;

Rechtssatz

Eine bei der abgabenbehördlichen Prüfung für die Vorjahre allenfalls vorgenommene verfehlte Beurteilung der Fremdüblichkeit des vom Abgabepflichtigen ausbezahlten Gehaltes, die sich zugunsten des Abgabepflichtigen ausgewirkt hat, kann bei diesem die Hoffnung wecken, die Abgabenbehörde werde diese Beurteilung auch in den Folgejahren beibehalten, sie schafft aber kein schutzwürdiges Vertrauen, die Beh werde diese Beurteilung, auch wenn sie sich als unrichtig herausgestellt habe, auch den Abgabenbescheiden für die Folgejahre zugrunde legen.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140095.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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