RS Vwgh 1999/1/26 98/14/0098

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Veröffentlicht am 26.01.1999
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §6;

Rechtssatz

Rückstellungen für ungewisse Schulden können bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 gebildet werden. Dies gilt auch für die Abschlusskosten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Tz 55 f) (hier: Kosten der für den Erblasser, einen Arzt, noch zu erstellenden Abschlüsse).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140098.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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