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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §4 Abs1;Rechtssatz
Rückstellungen für ungewisse Schulden können bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1972 gebildet werden. Dies gilt auch für die Abschlusskosten (Hinweis Schubert/Pokorny/Schuch/Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, § 6 Tz 55 f) (hier: Kosten der für den Erblasser, einen Arzt, noch zu erstellenden Abschlüsse).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140098.X01Im RIS seit
20.11.2000