RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0290

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1332;
FinStrG §167 Abs1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Unter dem Maßstab "minderer Grad des Versehens" ist leichte Fahrlässigkeit iSd § 1332 ABGB zu verstehen. Leichte Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn ein Fehler begangen wird, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch macht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160290.X02

Im RIS seit

27.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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