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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/02/22 94/04/0002 3Stammrechtssatz
Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen hinsichtlich des Absehens von der Entziehung der Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs 2 GewO 1973 ist nach objektiven Kriterien zu beurteilen, weshalb es rechtlich nicht relevant ist, ob der Bf unverschuldet (oder nicht) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999040003.X01Im RIS seit
20.11.2000