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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §11;Rechtssatz
Die abgabenrechtliche Haftungsform setzt entsprechend dem Prinzip der Akzessorietät im materiellen Sinn den Bestand einer Schuld voraus, nicht aber, dass die Schuld dem Hauptschuldner gegenüber bereits geltend gemacht worden ist und das Verfahren zur Einhebung oder gar zur zwangsweisen Einbringung ergebnislos verlaufen ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 105).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160411.X03Im RIS seit
21.02.2002