RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0411

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §11;

Rechtssatz

Die abgabenrechtliche Haftungsform setzt entsprechend dem Prinzip der Akzessorietät im materiellen Sinn den Bestand einer Schuld voraus, nicht aber, dass die Schuld dem Hauptschuldner gegenüber bereits geltend gemacht worden ist und das Verfahren zur Einhebung oder gar zur zwangsweisen Einbringung ergebnislos verlaufen ist (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 105).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160411.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten