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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
AbgÄG 1994 Art8;Rechtssatz
Trifft der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erben betreffend die Abgeltung des Pflichtteilsanspruches eine Zahlungsvereinbarung, so wird dadurch der ursprüngliche - im Zeitpunkt der Entstehung des Erbschaftsteueranspruches gegebene und damit maßgebliche - Inhalt des durch den Pflichtteilsanspruch begründeten Schuldverhältnisses nicht berührt. Nach der Entstehung des Steueranspruches zwischen dem Erben und dem Pflichtteilsberechtigten getroffene Erfüllungsabreden vermögen den einmal entstandenen Steueranspruch nicht aufzuheben oder zu modifizieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160365.X03Im RIS seit
21.02.2002