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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §1332;Rechtssatz
Personen, die um die Weitergabe umfassender Informationen über die für die Fristberechnung maßgeblichen Umstände an ihren rechtsfreundlichen Vertreter nicht bemüht sind, kann im Hinblick auf die prozessuale Bedeutung der gesetzlich festgelegten Frist zur Einbringung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nicht ein minderer Grad des Versehens zugebilligt werden (Hinweis E 20.4.1989, 89/16/0013).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160290.X04Im RIS seit
27.09.2001