RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0411

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.01.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §11;

Rechtssatz

Ob die abgabepflichtige GmbH im Straferkenntnis genannt wurde, ist im Abgabenverfahren bei der Heranziehung zur Haftung für die Abgabenschulden der GmbH ohne Relevanz.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160411.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten