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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BAO §48;Rechtssatz
Mit dem Königreich der Niederlande wurde kein Abkommen über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung mit Erbschaftssteuern abgeschlossen. Bei Vornahme einer unilateralen Entlastungsmaßnahme, wie sie insb auf der Grundlage des § 48 BAO vorzunehmen ist, erscheint es dabei sachgerecht, die Ermessensübung an der üblichen Staatenpraxis beim Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen - wie dies insb im OECD-MusterAbk zum Ausdruck kommt - zu orientieren (Hinweis E 29.1.1998, 95/15/0043).
Schlagworte
ErmessenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160228.X02Im RIS seit
21.02.2002