RS Vwgh 1999/1/27 98/16/0362

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Veröffentlicht am 27.01.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §785 Abs1;
ErbStG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Durch den in § 785 Abs1 ABGB beschriebenen Vorgang (Pflichteilsergänzung) wird die Höhe des Pflichtteils erst ermittelt. Der solcherart erwirkte Ergänzungsbetrag unterliegt der Erbschaftsteuer nach § 2 Abs 1 Z 1 ErbStG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160362.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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