RS Vwgh 1999/1/29 95/19/1145

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Veröffentlicht am 29.01.1999
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Index

23/01 Konkursordnung

Norm

KO §1 Abs1;
KO §5 Abs1;

Rechtssatz

Der unpfändbare Teil der Bezüge ist nicht der Exekution unterworfen und fällt daher schon gemäß § 1 Abs 1 KO nicht in die Konkursmasse (Hinweis E 2.7.1997, 95/12/0234).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995191145.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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