RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0137

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs3;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §26 Abs8;

Rechtssatz

Gemäß § 25 Abs 3 FSG 1997 besteht insofern ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung von begleitenden Maßnahmen gemäß § 24 Abs3 FSG 1997, als bei Anordnung von derartigen begleitenden Maßnahmen die Entziehungsdauer nicht vor Befolgung der Anordnung endet, woraus gleichfalls abzuleiten ist, dass die Anordnung begleitender Maßnahmen nach Ablauf der Entziehungsdauer im Gesetz keine Deckung findet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110137.X02

Im RIS seit

22.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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