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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §24 Abs3;Rechtssatz
Gemäß § 25 Abs 3 FSG 1997 besteht insofern ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Entziehung der Lenkberechtigung und Anordnung von begleitenden Maßnahmen gemäß § 24 Abs3 FSG 1997, als bei Anordnung von derartigen begleitenden Maßnahmen die Entziehungsdauer nicht vor Befolgung der Anordnung endet, woraus gleichfalls abzuleiten ist, dass die Anordnung begleitender Maßnahmen nach Ablauf der Entziehungsdauer im Gesetz keine Deckung findet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998110137.X02Im RIS seit
22.05.2001