RS Vwgh 1999/2/9 98/11/0240

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

AVG §37;
AVG §52;
MTDG 1992 §6b Abs2 idF 1996/327;

Rechtssatz

Das Gutachten iSd § 6b Abs 2 MTDG 1992 hat die ausländische Ausbildung des Antragstellers darzustellen und die Unterschiede zur österreichischen herauszuarbeiten. Mit ausländischen Experten geführte Gespräche des Sachverständigen können hilfreich bei der Befundaufnahme sein, ersetzen aber nicht die Darstellung des entsprechenden Befundes - der nicht Gegenstand von Verhandlungsergebnissen sein kann - und die daraus gezogenen Schlüsse.

Schlagworte

Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998110240.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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