RS Vwgh 1999/2/9 99/18/0015

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Veröffentlicht am 09.02.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrG 1997 §36 Abs1;
FrG 1997 §36 Abs2 Z1;
StGB §43;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/18/0033

Rechtssatz

Weder die Dauer der Probezeit (für die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe) noch die Dauer der Entziehung einer Lenkerberechtigung können einen Einfluss auf die allein nach fremdenrechtlichen Kriterien zu beurteilende Frage haben, ob ein Wegfall des Grundes für die Verhängung des Aufenthaltsverbotes vorhergesehen werden kann.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1999180015.X03

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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