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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/18/0033Rechtssatz
Weder die Dauer der Probezeit (für die bedingte Nachsicht einer Freiheitsstrafe) noch die Dauer der Entziehung einer Lenkerberechtigung können einen Einfluss auf die allein nach fremdenrechtlichen Kriterien zu beurteilende Frage haben, ob ein Wegfall des Grundes für die Verhängung des Aufenthaltsverbotes vorhergesehen werden kann.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999180015.X03Im RIS seit
12.12.2001