RS Vwgh 1999/2/10 97/09/0226

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Veröffentlicht am 10.02.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §21;
AuslBG §4 Abs7;
AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Erfolgt die auf § 4 Abs 7 AuslBG gestützte Versagung der vom Arbeitgeber für den Ausländer beantragten Sicherungsbescheinigung nicht aus Gründen, für die nach dem Inhalt der Entscheidung persönliche Umstände des Ausländers im Sinn des § 21 AuslBG maßgeblich sind, kommt dem Ausländer in diesem Umfang jedenfalls keine Parteistellung zu (Hinweis B 15.9.1994, 94/09/0177, und B 7.3.1996, 95/09/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997090226.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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