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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §21;Rechtssatz
Erfolgt die auf § 4 Abs 7 AuslBG gestützte Versagung der vom Arbeitgeber für den Ausländer beantragten Sicherungsbescheinigung nicht aus Gründen, für die nach dem Inhalt der Entscheidung persönliche Umstände des Ausländers im Sinn des § 21 AuslBG maßgeblich sind, kommt dem Ausländer in diesem Umfang jedenfalls keine Parteistellung zu (Hinweis B 15.9.1994, 94/09/0177, und B 7.3.1996, 95/09/0111).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997090226.X01Im RIS seit
20.11.2000