RS Vwgh 1999/2/12 97/21/0900

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.1999
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;
AsylG 1991 §7 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/03/27 97/21/0767 2

Stammrechtssatz

Nach § 4 zweiter Satz AsylG 1991 haben die im § 4 erster Satz AsylG 1991 genannten Familienangehörigen des Asylwerbers dieselbe Rechtsstellung wie der Asylwerber, was insbesondere bedeutet, daß ihnen gleich jenem - gegebenenfalls - die vorläufige Aufenthaltsberechtigung gem § 7 Abs 1 AsylG 1991 zukommt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997210900.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten