RS Vwgh 1999/2/12 96/19/3525

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.02.1999
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40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/10/0129 E 15. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Präjudiziell - und somit Vorfragenentscheidung im verfahrensrechtlich relevanten Sinn - ist nur eine Entscheidung, die eine Rechtsfrage betrifft, deren Beantwortung für die Hauptfragenentscheidung unabdingbar, dh eine notwendige Grundlage ist, und die diese Rechtsfrage in einer die Verwaltungsbehörde bindenden Weise regelt (Hinweis E 22.4.1986, 86/07/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996193525.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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