RS Vwgh 1999/2/12 98/21/0469

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Veröffentlicht am 12.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
FrG 1997 §56 Abs2;

Rechtssatz

Im Verfahren über einen Antrag auf Gewährung eines Abschiebungsaufschubes gem § 56 Abs 2 FrG 1997 kann vom Antragsteller nicht verlangt werden, gegen ihn gerichtete Misshandlungen oder Verfolgungen "nachzuweisen"; es trifft ihn aber die Verpflichtung, zur Ermittlung des maßgebenden Sachverhaltes durch Erstattung eines mit Beweisanboten untermauerten konkreten Vorbringens zumindest bezüglich jener Umstände beizutragen, die in seiner Sphäre gelegen sind und deren Kenntnis sich die Beh nicht von Amts wegen verschaffen kann (Hinweis E 23.6.1998, 98/21/0073, ergangen zum FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998210469.X01

Im RIS seit

20.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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