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97 VergabewesenNorm
B-VG Art144 Abs1 / GegenstandslosigkeitLeitsatz
Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Nichtigerklärung einer Vergabeentscheidung durch das Bundesvergabeamt angesichts einer neuerlichen Entscheidung; kein KostenzuspruchRechtssatz
Angesichts der neuen Entscheidung stellt sich der angefochtene Bescheid nunmehr als rechtlich vollständig unwirksame und überholte Erledigung dar, die keine Grundlage mehr für eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes darstellen kann. Es ist die Rechtslage so zu beurteilen, als ob die beschwerdeführende Partei im Sinne des §86 VfGG klaglosgestellt worden wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Gegenstandslosigkeit, VfGH / Klaglosstellung, VfGH / Kosten, VergabewesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B37.1997Dokumentnummer
JFR_10018985_97B00037_01