Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Ob die Behörde die Vorfrage selbst beurteilt oder aber bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen das Verfahren aussetzt, ist in ihr Ermessen gestellt (Hinweis E 24.5.1994, 93/04/0240).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996193525.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
05.05.2009