Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §13;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/21/1064 E 23. März 1999Rechtssatz
Ausf, dass aus dem Vorbringen des Fremden seine eindeutige Absicht zu erkennen ist, die Feststellung der Unzulässigkeit seiner Abschiebung nach Sri Lanka zu erreichen, weil ihm dort Gefahren iSd § 37 Abs 1 und des § 37 Abs 2 FrG 1993 drohten. (Hier: Der Fremde bringt vor, der von den Singalesen unterdrückten Minderheit der Tamilen anzugehören; er werde von der von den Singalesen dominierten Armee Sri Lankas steckbrieflich gesucht, obwohl er nicht der tamilischen Befreiungsorganisation (LTTE) angehöre.)
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1995211079.X01Im RIS seit
11.07.2001