RS Vwgh 1999/2/12 95/21/1079

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Veröffentlicht am 12.02.1999
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §13;
AVG §37;
FrG 1993 §37 Abs1;
FrG 1993 §37 Abs2;
FrG 1993 §54 Abs1;
VwRallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/21/1064 E 23. März 1999

Rechtssatz

Ausf, dass aus dem Vorbringen des Fremden seine eindeutige Absicht zu erkennen ist, die Feststellung der Unzulässigkeit seiner Abschiebung nach Sri Lanka zu erreichen, weil ihm dort Gefahren iSd § 37 Abs 1 und des § 37 Abs 2 FrG 1993 drohten. (Hier: Der Fremde bringt vor, der von den Singalesen unterdrückten Minderheit der Tamilen anzugehören; er werde von der von den Singalesen dominierten Armee Sri Lankas steckbrieflich gesucht, obwohl er nicht der tamilischen Befreiungsorganisation (LTTE) angehöre.)

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1995211079.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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