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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ApG 1907 §10 Abs2 Z3;Rechtssatz
§ 10 ApG fordert einerseits ZIFFERNMÄßIG bestimmte Feststellungen über die Anzahl der jeweils zu versorgenden Personen, anderseits ist die Feststellung der Grenzen des 4 km-Polygons und der Zahl der innerhalb bzw außerhalb desselben wohnenden Bevölkerung schon wegen der unterschiedlichen, im ersten Fall nach § 10 Abs 4 ApG, im zweiten Fall nach § 10 Abs 5 ApG vorzunehmenden Zuordnung geboten.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998100073.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
11.01.2011