RS Vwgh 1999/2/15 98/10/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.02.1999
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/04 Apotheken Arzneimittel

Norm

ApG 1907 §10 Abs2 Z3;
ApG 1907 §10 Abs4;
ApG 1907 §10 Abs5 idF 1998/I/053;
AVG §58 Abs2;

Rechtssatz

§ 10 ApG fordert einerseits ZIFFERNMÄßIG bestimmte Feststellungen über die Anzahl der jeweils zu versorgenden Personen, anderseits ist die Feststellung der Grenzen des 4 km-Polygons und der Zahl der innerhalb bzw außerhalb desselben wohnenden Bevölkerung schon wegen der unterschiedlichen, im ersten Fall nach § 10 Abs 4 ApG, im zweiten Fall nach § 10 Abs 5 ApG vorzunehmenden Zuordnung geboten.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998100073.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten