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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §292;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/07/07 90/08/0164 8Stammrechtssatz
Das den Tatbestand des Erschleichens erfüllende Verhalten muß notwendig der Erlassung des Bescheides vorangehen (Hinweis E 24.5.1962, 2460/60; hier: kein Erschleichen ist daher das Ansteigen des "verschwiegenen" Einkommens - nach Bescheiderlassung - auf eine für den Entfall der Ausgleichzulage zur Pension beachtliche Größe).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080270.X03Im RIS seit
20.11.2000