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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Mit dem Hinweis auf das "fortgeschrittene Alter" des Kindes, welches es "erforderlich" mache, das Kind in den Kindergarten zu geben, wird die Gefährdung der Versorgung dieses Kindes im Falle der Betreuung (oder der teilweisen, ergänzenden Betreuung) durch eine Tagesmutter nicht dargetan (hier: dies umso weniger, als das Kind bereits vorher während einer ganztägigen Erwerbstätigkeit der Beschwerdeführerin durch eine Tagesmutter betreut werden konnte).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080012.X02Im RIS seit
18.10.2001