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21/03 GesmbH-RechtNorm
AlVG 1977 §12 Abs1;Rechtssatz
Soweit ein Geschäftsführer im Rahmen seiner eigenverantwortlichen Leitungskompetenz beschließt, auch eine andere Tätigkeit (wie zB die Tätigkeit eines Stuckateurs) gegen Entgelt auszuüben, besteht hinsichtlich dieser Tätigkeit kein eigenständiger Arbeitsvertrag. Es kommt in einer solchen Konstellation vielmehr auf die Stellung des Geschäftsführers an, ob die Tätigkeit als Stuckateur in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit erbracht wird oder - gegebenenfalls wie die bisherige Geschäftsführertätigkeit - zB im Rahmen eines freien Dienstvertrages, eines Auftragsverhältnisses oder eines anderen, die Versicherungspflicht nicht begründenden Rechtsverhältnisses.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme Verhältnis zu anderen Normen Materien Sozialversicherung Handelsrecht Gesellschaftsrecht Dienstnehmer Begriff Persönliche Abhängigkeit Dienstnehmer Begriff Wirtschaftliche AbhängigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080171.X05Im RIS seit
21.02.2002