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L67009 Ausländergrunderwerb Grundverkehr WienNorm
AusländergrunderwerbsG Wr 1967 §1 Abs1;Rechtssatz
Mit Erkenntnis vom 3. 12. 1998, G 48/98, hat der Verfassungsgerichtshof ausgesprochen, dass die Wortfolge "des Eigentums (Miteigentums)" in § 1 Abs 1 Wr AusländergrunderwerbsG verfassungswidrig war. Da der Beschwerdefall einen Anlassfall für den verfassungsgerichtlichen Ausspruch bildet, fehlt es dem angefochtenen Bescheid an der erforderlichen Rechtsgrundlage, weshalb er gemäß § 42 Abs 2 Z 1 VwGG wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufzuheben war.
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation Maßgebende Rechtslage maßgebender SachverhaltEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999020028.X01Im RIS seit
20.11.2000