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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Richtet sich eine Beschwerde gegen den gesamten Inhalt eines Bescheides, haben aber die Beschwerdeausführungen nur einen bestimmten Teil desselben zum Gegenstand, dann hat sich der Verwaltungsgerichtshof nur mit diesem Teil des Bescheides zu befassen (Hinweis E 18.11.1968, 1058/68).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996080319.X01Im RIS seit
20.11.2000