RS Vwgh 1999/2/16 98/08/0375

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §68 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/03/05 89/08/0332 12 VwSlg 13399 A/1991

Stammrechtssatz

Die Möglichkeit grundsätzlich selbständiger Vorfragenbeurteilung (§ 38 AVG) dient dem Interesse an der Raschheit der Entscheidung - zu Lasten der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung -; bei Behördenidentität trifft diese Interessenabwägung nur eingeschränkt zu und gar nicht, wenn dieselbe Behörde in der Hauptfrage bereits entschieden hat.

Schlagworte

Rechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080375.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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