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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslos mangels Instanzenzugserschöpfung.
Gegen den anzufechtenden Bescheid der BH Dornbirn betreffend Verhängung eines Aufenthaltsverbotes steht zufolge §94 Abs1 FremdenG 1997 das Rechtsmittel der Berufung an die Sicherheitsdirektion offen.
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Fremdenrecht, VfGH / InstanzenzugserschöpfungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1800.1998Dokumentnummer
JFR_10018873_98B01800_01