RS Vfgh 1998/11/27 B1800/98

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Veröffentlicht am 27.11.1998
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
FremdenG 1997 §94 Abs1

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags als offenbar aussichtslos mangels Instanzenzugserschöpfung.

Gegen den anzufechtenden Bescheid der BH Dornbirn betreffend Verhängung eines Aufenthaltsverbotes steht zufolge §94 Abs1 FremdenG 1997 das Rechtsmittel der Berufung an die Sicherheitsdirektion offen.

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe, Fremdenpolizei, Aufenthaltsverbot, Fremdenrecht, VfGH / Instanzenzugserschöpfung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1998:B1800.1998

Dokumentnummer

JFR_10018873_98B01800_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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