RS Vwgh 1999/2/16 97/08/0572

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Die eigene, mit einem Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze verrichtete Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter eines eigenen Unternehmens kommt von vornherein nicht als Grund dafür in Betracht, daß eine Zuweisung einer Beschäftigung als Reinigungskraft unter dem Gesichtspunkt des § 9 Abs 2 AlVG nicht zumutbar sein soll (hier: Behauptungen darüber, dass der Arbeitslose alsbald in seinem Beruf als Jurist eine Beschäftigung werde finden können, wurden weder aufgestellt, noch sind Umstände, die in diese Richtung deuten, aktenkundig; auch sonst sind keine Umstände erkennbar, die den Beschwerdeführer als zur Verrichtung von Reinigungsarbeiten ungeeignet erscheinen ließen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080572.X03

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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