RS Vwgh 1999/2/16 96/08/0376

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Veröffentlicht am 16.02.1999
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1152;
ASVG §49 Abs1;

Rechtssatz

Einer Gewinnausschüttung an Kommanditisten ist nicht "die Qualität einer Geldzuwendung - sei es vom Dienstgeber, sei es von einem Dritten - als Gegenwert für geleistete Dienste" beizumessen (Hinweis E 17.9.1991, 90/08/0004, VwSlg 13471 A/1991; hier:

Angesichts der unstrittigen Entgeltsvereinbarung kam ein objektiv angemessenes Entgelt als Grundlage für die Beitragsnachverrechnung nicht in Betracht; Hinweis E 15.12.1992, 90/08/0190, E 21.9.1993, 92/08/0198).

Schlagworte

Entgelt Begriff Gewinnbeteiligung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1996080376.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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