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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Grundvoraussetzung für die Zuweisungstauglichkeit einer Beschäftigung an einen Arbeitslosen ist, daß dessen Kenntnisse und Fähigkeiten jenen Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen, die an der zugewiesenen Arbeitsstelle verlangt werden (Hinweis E 30.9.1997, 97/08/0414).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997080572.X01Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2011