RS Vwgh 1999/2/16 97/08/0572

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1999
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §9 Abs1;
AlVG 1977 §9 Abs2;

Rechtssatz

Anders als etwa für die Tätigkeit eines Bauhilfsarbeiters sind auch für Reinigungsarbeiten im allgemeinen weder besondere praktische Erfahrungen, noch besondere körperliche oder geistige Fähigkeiten vonnöten, die von einem ausgebildeten Juristen nicht erwartet werden dürften. Die "Überqualifikation" ist für sich allein genommen kein Zuweisungshindernis, solange nicht gesetzliche Einschränkungen dem entgegenstehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997080572.X02

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten