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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §166;Rechtssatz
Im Hinblick auf die Funktion eines möglichen Zeugen als "Obermonteur" und die bekannte Tatsache, dass Lohnzahlungen im Baugewerbe zum Teil auch an der Baustelle erfolgen, kann nicht von vornherein gesagt werden, dass ein solcher Zeuge zur Wahrheitsfindung über die Gepflogenheiten eines Bauunternehmers betreffend Lohnzahlung nichts beitragen kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998140105.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010