RS Vwgh 1999/2/17 98/14/0105

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1999
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §166;
BAO §169;

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Funktion eines möglichen Zeugen als "Obermonteur" und die bekannte Tatsache, dass Lohnzahlungen im Baugewerbe zum Teil auch an der Baustelle erfolgen, kann nicht von vornherein gesagt werden, dass ein solcher Zeuge zur Wahrheitsfindung über die Gepflogenheiten eines Bauunternehmers betreffend Lohnzahlung nichts beitragen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998140105.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten