RS Vwgh 1999/2/17 97/12/0315

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier: Für das Vorliegen eines solchen Willensaktes ist maßgeblich, ob die oberste Aktivdienstbehörde im genannten Zeitraum eine Amtshandlung gesetzt hat, die - objektiv betrachtet - darauf abzielte, den Sachverhalt der DAUERNDEN DIENSTUNFÄHIGKEIT des Beamten iSd § 14 BDG 1979 zu klären; Hinweis E 26.6.1996, 91/12/0207)

Stammrechtssatz

Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1997120315.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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