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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §62c Abs1 idF 1996/201;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1998/01/21 97/12/0400 2 (hier: Für das Vorliegen eines solchen Willensaktes ist maßgeblich, ob die oberste Aktivdienstbehörde im genannten Zeitraum eine Amtshandlung gesetzt hat, die - objektiv betrachtet - darauf abzielte, den Sachverhalt der DAUERNDEN DIENSTUNFÄHIGKEIT des Beamten iSd § 14 BDG 1979 zu klären; Hinweis E 26.6.1996, 91/12/0207)Stammrechtssatz
Die amtswegige Einleitung eines Ruhestandsversetzungsverfahrens setzt jedenfalls einen entsprechenden Willensakt voraus, der der Dienstbehörde zuzurechnen ist (hier: zu verneinen, weil das Kommando der Fliegerschule keine nachgeordnete Dienstbehörde iSd DVG und der DVV ist).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1997120315.X01Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
20.10.2009