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L20019 Personalvertretung WienNorm
LPVG Wr 1985 §10 Abs2;Rechtssatz
Im Dienststellenausschuss gemäß § 10 Abs 2 oder § 31 Wr LPVG 1985 durchgeführte Wahlen sind Rechtsakte sui generis und keine Bescheide. Die Abberufung aus den entsprechenden Funktionen kann durch Abwahl als contrarius actus zum Bestellungsakt durch Wahl unter den gleichen Voraussetzungen wie diese erfolgen (mit ausführlicher Begründung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998120077.X02Im RIS seit
21.02.2002