RS Vwgh 1999/2/17 98/01/0297

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.02.1999
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/10 Datenschutz
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

B-VG Art18 Abs1;
B-VG Art18 Abs2;
B-VG Art83 Abs2;
DSG 1978 §14 Abs3;
SPG 1991 §51;
SPG 1991 §88 Abs2;
SPG 1991 §88 Abs6;

Rechtssatz

Der unabhängige Verwaltungssenat ist im Falle einer Beschwerde wegen Verletzung von Rechten durch Verwenden personenbezogener Daten entgegen den Bestimmungen des vierten Teiles des SPG 1991 bloß eine zweite Einbringungsstelle (Hinweis E VfGH 26.6.1997, B 1565/96). Handelt es sich jedoch um keine Verwendung von Daten nach dem vierten Teil des SPG 1991, ist der unabhängige Verwaltungssenat nicht zu einem Vorgehen im Sinne des § 88 Abs 6 SPG 1991 in Verbindung mit § 14 Abs 3 DSG verpflichtet. Dieses Ergebnis steht auch mit verfassungsrechtlichen Überlegungen im Einklang. Es würde nämlich das Gebot missachten, strikte Zuständigkeitsgrenzen festzulegen, wie es sowohl dem Art 18 Abs 1 und Abs 2 B-VG als auch Art. 83 Abs 2 B-VG zu entnehmen ist (Hinweis E VfGH 26.6.1997, B 1565/96), wenn auf Grund des § 88 Abs 2 SPG 1991 eine neben der Datenschutzkommission zuständige weitere Behörde über die Verwendung personenbezogener Daten in der Weise des gegenständlichen Falles zu entscheiden hätte. Im Sinne der ständigen Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes, wonach Gegenstand einer Maßnahmenbeschwerde nicht etwas sein kann, was im Verwaltungsverfahren ausgetragen werden kann (Hinweis E VwGH 25.4.1991, 91/06/0052), wurde sohin auch für Beschwerden gegen "schlichtes Polizeihandeln" in Angelegenheiten, in denen - außer in den im SPG 1991 gesondert geregelten Fällen - die Anrufung der Datenschutzkommission zusteht, keine (zusätzliche) Entscheidungsbefugnis des unabhängigen Verwaltungssenates normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998010297.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten