RS Vwgh 1999/2/17 98/12/0114

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §20 Abs2;
GehG 1956 §21;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/26 95/12/0097 2

Stammrechtssatz

§ 21 GehG ist im Verhältnis zu § 20 GehG die speziellere Norm. Das im § 20 Abs 2 GehG genannte Bundesgesetz ist die RGV, die mit § 92 Abs 1 GehG auf die Stufe eines Bundesgesetzes gehoben wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998120114.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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