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41/01 SicherheitsrechtNorm
SPG 1991 §65 Abs1;Rechtssatz
Dass der Bf in der Anzeige nicht als Verdächtiger angeführt ist, steht der Aufforderung, sich der erkennungsdienstlichen Behandlung zu unterziehen, nicht entgegen, weil einerseits die in § 65 Abs 1 SPG 1991 enthaltene Ermächtigung der Behörde zur Durchführung erkennungsdienstlicher Maßnahmen nicht zur Voraussetzung hat, dass der in dieser Gesetzesstelle angeführte Verdacht auch bereits in einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft zum Ausdruck gekommen sein muss und andererseits die im angefochtenen Bescheid angeführten Indizien den gegen den Bf gehegten Verdacht nicht von vornherein als unbegründet erscheinen lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1996010276.X01Im RIS seit
20.11.2000