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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §245 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 99/14/0003 E 17. Februar 1999Rechtssatz
Die Übersendung von Bescheidkopien ohne entsprechenden Auftrag bewirkt für sich nicht die Erhebung einer Berufung. Wird eine Bescheidkopie ohne weitere Anweisung dem Rechtsanwalt übersandt, so handelt es sich um eine auffallende Sorglosigkeit des Abgabepflichtigen, wenn er nicht rechtzeitig mit dem Rechtsanwalt Kontakt aufnimmt und den entsprechenden Auftrag erteilt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999140002.X02Im RIS seit
20.11.2000