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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art144 Abs1 / LegitimationLeitsatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung der Nichtanwendbarkeit des Tir GVG auf den vorliegenden Mietvertrag mangels LegitimationRechtssatz
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Feststellung, daß ein Mietvertrag gemäß §3 Abs1 litf und litg Tir GVG 1983 nicht der Genehmigung durch die Grundverkehrsbehörde bedurfte bzw bedarf, mangels Legitimation.
Die Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages können bei einer meritorischen Entscheidung nur durch die Versagung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung in ihren Rechten verletzt werden (mit Judikaturhinweisen).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Legitimation, GrundverkehrsrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1998:B1543.1998Dokumentnummer
JFR_10018870_98B01543_01