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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §12 Abs1 idF 1994/520;Rechtssatz
Die Formulierung des § 12 Abs 1 WaffG 1996 hat in bezug auf den Wahrscheinlichkeitsmaßstab (GEFÄHRDEN KÖNNTE) zu keiner Änderung zur bisher geltenden Rechtslage geführt. Aus diesem Grunde erheben sich keine Bedenken, die zur bisher geltenden Rechtslage ergangene Judikatur auch auf die korrespondierende Bestimmung des WaffG 1996 anzuwenden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998200020.X03Im RIS seit
04.05.2001Zuletzt aktualisiert am
17.04.2013