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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Mit dem Vorbringen, die Beschwerdeführerin sei "insbesonders in ihrem Recht auf rechtsrichtige Steuerfestsetzung sowie Einhaltung der Verfahrensvorschriften" verletzt, ist das Recht, in dem die Beschwerdeführerin verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkt im Sinn des § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), nicht bestimmt bezeichnet.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998150194.X01Im RIS seit
18.03.2003