RS Vwgh 1999/2/18 98/15/0194

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Veröffentlicht am 18.02.1999
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, die Beschwerdeführerin sei "insbesonders in ihrem Recht auf rechtsrichtige Steuerfestsetzung sowie Einhaltung der Verfahrensvorschriften" verletzt, ist das Recht, in dem die Beschwerdeführerin verletzt zu sein behauptet (Beschwerdepunkt im Sinn des § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG), nicht bestimmt bezeichnet.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998150194.X01

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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